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Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur Teilnahme an den  Veranstaltungen “Frauenforum FOODSERVICE”

Der Kongress „Frauenforum-FOODSERVICE“ in Hamburg am 16. November 2022 (im Folgenden „Kongress“) wird veranstaltet vom Frauennetzwerk FOODSERVICE e.V., c/o AML Invest
Herzogspitalstraße 11, 80331 München (im Folgenden „Kongressveranstalter“).

1. Anmeldung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Kongressveranstalters. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Kongressveranstalter den Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an dem Kongress verbindlich an. Die Anmeldung einer Person ist nicht übertragbar.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.

2. Gebühren / Zahlungsbedingungen

Es gelten die Gebühren für den Kongress, wie sie auf der Website aufgeführt sind. Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Buchungsbestätigung. Die Gebühren sind sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Leistungen

Die Teilnehmenden haben die vertraglich vereinbarten Kongressgebühren vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Veranstaltungstermine, gleich aus welchem Grunde, nicht wahrgenommen werden können. Unerhebliche inhaltliche oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von beschriebenen Leistungen können jederzeit vorgenommen werden. Der Kongressveranstalter ist berechtigt, angekündigte Referierende im Bedarfsfall durch eine andere Person zu ersetzen.

Unwesentliche Modifikationen, welche die Qualität des Kongresses nicht berühren, berechtigen nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Kongressgebühr.

4. Rücktritt / Stornierungen

Es besteht jederzeit vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit, von der Buchung der Veranstaltung zurückzutreten. Stornierungen sind schriftlich per E-Mail an eventmanagement@beeftea.de zu richten.

Bei Stornierungen bis zum 31. Oktober 2022 wird eine Gebühr in Höhe von 80 EUR inkl. 19% MwSt. berechnet. Stornierungen ab dem 1. November 2022 können nicht mehr berücksichtigt werden. In diesem Fall sind die vollen Gebühren laut Anmeldung zu bezahlen. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Kongressveranstalter.

Sofern die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. wegen Corona, Krieg etc.) nicht in Präsenz durchgeführt werden kann, wird der Kongressveranstalter nach Möglichkeit eine digitale oder hybride (analog-digitale) Durchführung der Veranstaltung organisieren. In diesem Fall sind die vollen Gebühren laut Anmeldung zu entrichten.

Sofern die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. wegen Corona, Krieg etc.) vollständig entfällt, werden die bereits entrichteten Gebühren erstattet.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden gegen den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Von der Haftungsbefreiung ausgeschlossen sind ebenfalls Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

6. Bild- und Fotomaterial

Der Kongress ist eine öffentliche Veranstaltung, bei der Foto- und Filmmaterialien gefertigt werden. Der Kongressveranstalter verwendet diese im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Informationen zur Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte finden Sie in den Datenschutzbestimmungen des Kongressveranstalters.

7. Widerrufsbelehrung

1) Soweit der Kongressveranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung eines Tickets ist damit unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung gemäß Punkt 2 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Punkt 4 bleibt davon unberührt.

(2) Sind Sie Verbraucher, das heißt eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB), so steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

BEEFTEA group GmbH
Schlüterstraße 36
10629 Berlin
E-Mail: eventmanagement@beeftea.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

§ 8 Hinweis zum Datenschutz

Selbstverständlich beachtet die Veranstalterin alle gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen, die Sie hier http://www.frauennetzwerk-foodservice.de/datenschutz/ abrufen können.

§ 9 Vertragserfüllung durch Dritte

Die Veranstalterin ist berechtigt, Dritte zur teilweisen oder vollständigen Leistungserbringung heranzuziehen.

§ 10 Ausschluss von der Veranstaltung

(1) Der Kongressveranstalter behält sich vor, Teilnehmende von dem Kongress auszuschließen, wenn die Person
a) den Kongress nachhaltig stört oder andere Teilnehmende gefährdet;
b) bei Vertragsschluss nicht nur unerheblich falsche oder unvollständige Angaben macht;
c) den Kongress für parteipolitische/weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art missbraucht;
d) während der Veranstaltung andere Personen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert.

(2) Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen des Ausschlusses nicht.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand; Salvatorische Klausel

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teilnehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

2) Sofern der Teilnehmende Kaufmann/Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen/ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein/ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Sitz des Kongressveranstalters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verpflichten sich die Parteien, diejenige wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Gleiches gilt im Fall von Regelungslücken.